Beweidungsfolgen

Die Regelungen der NSG-Verordnung

Auch die Flächen um die Akeleiwiese herum zeigten einst einen guten Bestand an Akelei. Diese Wiesen sind ebenfalls durch die Rechtsverordnung des NSG besonders geschützt. Nachfolgend wird für die einzelnen Flächen die jeweilige Bestimmung zur Beweidung, wie sie 1997 in der Verordnung festgelegt wurden, dargestellt.

 

Darstellung zu den Bestimmungen der Rechtsverordnung

Abbildung 1: Beweidung geschützter Flächen mit Schafen im Januar 2004

Die grün umrandete Fläche ist die letzte noch verbliebene Akeleiwiese in diesem NSG, die aufgrund der Besatzdichte mit Akelei diesen Namen noch voll verdient. Für diese Fläche ist durch die NSG-Verordnung in der Fassung vom 16.05.1997 eine Beweidung ganzjährig nicht vorgesehen. Sie ist separat mit einem Zaun umgeben.

Die sich anschließende, auf dem Bild darunter gelegene und gelb markierte Fläche wird aufgrund der Hanglage in diesem Gelände nachfolgend als “oberhalb gelegene Fläche” bezeichnet. Auch für sie ist eine Beweidung durch die NSG-Verordnung in der Fassung vom 16.05.1997 ganzjährig nicht vorgesehen. Beachten Sie bitte, dass diese Fläche zu diesem Zeitpunkt noch eine Einzäunung zum Schutz gegen Beweidung umgibt. Die Umzäunung ist zu diesem Zeitpunkt bereits auf einer Länge von ca. 6 Metern entfernt. Hierdurch erhalten die Schafe freien Zugang zu dieser Fläche (Bildmitte). Die Umzäunung wurde bis zum Juni 2005 auf drei Seiten komplett abgebaut.

Für die Fläche hinter bzw. rechts von der orangefarbenen Line sieht die Rechtsverordnung von 1997 eine Beweidung erst ab dem 15. Juli eines jeden Jahres vor. Sie wird nachfolgend als “seitlich gelegene Fläche” oder “seitliche Fläche” bezeichnet.

 

Beweidung der oberhalb und seitlich gelegenen Wiesen

In der Vergangenheit (schon in den Jahren vor 2005) wurden die oberhalb und die seitlich gelegenen Wiesen vor dem 15 Juli beweidet. Die beiden nachfolgenden Abbildungen zeigen zwei weitere Beispiele hierfür.

 

Beweidung der seitlich gelegenen Wiese vor 2005 und vor dem 15. Juli

Abbildung 2: Ein Vergleich der Akeleiwiese (links vom Zaun, die grün umrandete Fläche aus Abbildung 1) mit der seitlich gelegenen Wiese (rechts)

Auf der seitlich gelegenen Wiese hat (kurz) vor der Blüte der dort vorkommenden Orchideen eine Beweidung stattgefunden. Links neben dem diagonalen Pfosten im Vordergrund steht in der Akeleiwiese eine purpur/violett blühende Orchidee. Die Blüte der Orchideen beginnt wenige Wochen vor der Blüte der Akelei. Die seitlich gelegene Wiese wurde also Mitte April bis Anfang Mai beweidet. Nebenbei werden bei einer Beweidung auch ca. 30 cm der Akeleiwiese durch den Zaun hindurch mitbeweidet.

 

Beweidungsspuren Anfang Juli 2004

Abbildung 3: Eine erneute Beweidung der oberhalb und der seitlich gelegenen Wiesen muss bis zum 11. Juli 2004 erfolgt sein. Selbst nach einem starken Hagelschauer sieht eine Wiese nicht so aus.

 

Das vorherige Foto vom 15. Juli wurde ausgewählt, um Sie auf die schmalen und hellgrünen Blätter an der unteren Bildrandmitte aufmerksam zu machen. Die dazugehörige Distel ist auf den Fotos oben links nochmals abgebildet. Sie wurde fein säuberlich abgeschnitten. Als Nahrungsgrundlage für Hummeln und Schmetterlinge hätte man der Distel allerdings auch eine gewisse Existenzberechtigung in einem Naturschutzgebiet zusprechen können.

 

Folgen der Beweidung

Das Thema dieser Internetseite ist die Akelei bzw. die Akeleiwiese. Wie stehen also die Chancen der Akelei auf beweideten Flächen? Die hier vorkommenden Akelei, welche sich in eine Vegetationsknospe über der Erdoberfläche für den Winter zurückziehen, sind besonders bei Beweidung durch Tritt und Fraß gefährdet.

Die Wirkung einer Beweidung auf die Zusammensetzung des Pflanzenbestandes ist seit vielen Jahren bekannt:

“Verbiss - Gegenüber einer Mähwiese zeigt die Schafweide eine deutliche Verschiebung der Zusammensetzung des Pflanzenbestandes durch die Auslese-Wirkung des Verbisses*. ... sind Schafe aufgrund ihres schmaleren Maules besser in der Lage, einzelne wohlschmeckende Pflanzen oder Pflanzenteile selektiv herauszufressen. ... Wohlschmeckende, sich überwiegend generativ** vermehrende Gräser, sonstige Kräuter und Gehölze werden durch den gezielten Verbiß zurückgedrängt oder verschwinden sogar vollständig.”, aus “Biotope pflegen mit Schafen”, Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) mit Förderung durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1992 (Anmerkung: *Verbiss meint ‘Abweiden’, **generativ meint ‘durch Blüte und anschließendes Aussamen’)

 

Vergleich der Akeleiwiese mit der beweideten Wiese

Abbildung 4: Hier also der Vergleich der schon einige Jahre beweideten Wiese (links, die seitliche Wiese aus Abbildung 1) mit der unbeweideten und bislang jährlich gemähten Akeleiwiese (hier rechts) vom 25. Mai 2005.

 

Auf beiden Abbildungen sind auf der Akeleiwiese (rechts) deutlich eine Vielzahl von Akelei zu sehen. Auch die Aufnahmen auf der Eingangsseite dieser Homepage stammen von dieser Akeleiwiese. Auf der Wiese links vom Zaun (die seitliche Wiese) ist nicht eine einzige Akelei zu sehen. Sie ist von diesem Standort als Folge von Beweidung verschwunden.

 

Auf den Wiesen, die vorab bereits im Zusammenhang mit der Akelei beschrieben wurden, stehen verstreut eine Vielzahl Stattlicher Knabenkräuter (Orchideenart, auch Manns-Knabenkraut, Orchis mascula). Auch ihretwegen sind diese Wiesen durch die geltende NSG-Verordnung besonders geschützt. Die Auswirkung einer Beweidung mit Schafen auf diese Orchideen wird auf der Seite Schafbefall dokumentiert.

 

Weitere Websites zu Themen aus der Natur

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